Am 21. November 2011 hat die Deutsche Bischofskonferenz den „unverzüglichen“ Verkauf der Verlagsgruppe Weltbild in Augsburg beschlossen (Hintergrund). Weltbild ist Marktführer im deutschen Buchhandel und gehört bis heute zu 100% der katholischen Kirche. Bundesweit sind über 6.400 MitarbeiterInnen bei Weltbild beschäftigt.
Der überhastete Notverkauf des Unternehmens gefährdet Arbeitsplätze und wird die Arbeitsbedingungen grundlegend verändern. Deshalb fordern Belegschaft, Betriebsrat und die Gewerkschaft ver.di einen Zukunftstarifvertrag zur Absicherung der Interessen der MitarbeiterInnen.
Was wollen wir in einem Zukunftstarifvertrag regeln?
- Keine betriebsbedingten Entlassungen innerhalb der nächsten 4 Jahre
- Tarifbindung. Der Tarif regelt unter anderem Einkommen, 37,5 Stundenwoche, 30 Tage Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld…
- Keine Zerschlagung der Unternehmensgruppe
- Fortbestand aller gültigen Betriebsvereinbarungen, z. B. zur Arbeitszeit, Pausenregelungen, Prämien usw.
- DBH-Beteiligungen (Weltbildplus, Hugendubel etc.) bleiben im Konzern
- Erhalt des Standorts Augsburg
Warum ist ein Zukunftstarifvertrag notwendig?
Nach deutschem Recht hätte ein neuer Eigentümer im Anschluss an eine einjährige Übergangsfrist völlig freie Hand. Tarifverträge können aufgelöst, Unternehmensteile wie Jokers oder Kidoh verkauft, andere – zum Beispiel die Logistik – abgespalten werden.
Unter Umständen würden Synergie-Effekte dazu führen, dass ganze Abteilungen (IT, Buchhaltung etc.) kurzerhand dichtmachen. Das ist keine Schwarzmalerei, sondern folgerichtig. Jeder Investor wird sein Kapital möglichst schnell zurückholen wollen und deshalb zuerst am größten Kostenblock sparen: den Personalkosten. Bereiche, die auf den ersten, flüchtigen Blick unrentabel erscheinen, werden gnadenlos abgewickelt.
Um diese und andere fatale Folgen zu verhindern, brauchen die KollegInnen von Weltbild eindeutige Zusagen. Sicherheit bietet allein der Zukunftstarifvertrag, den Kirche und Käufer gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di unterschreiben sollen. Diese Vereinbarung muss zum Bestandteil des Kaufvertrages werden und bindet den Käufer in der Zukunft.
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